Laserbearbeitung auch im Einrichtbetrieb
Bei den neuesten Generatio- nen von Sicherheitszuhaltungen schafft die integrierte Elektronik die Voraussetzung zur Realisierung zusätzlicher Funktionen. Ein aktuelles Beispiel: Für einen Hersteller von Laserbearbeitungsanlagen hat das Unternehmen eine Variante des AZM 200 entwickelt, die auch die Schutztürstellung „Geschlossen, aber nicht verriegelt" sicher erkennt. Der Maschinenbauer stellt Anlagen her, die mit einem Laser Kunststoffe bearbeiten. Beim Einrichten muss ausgeschlossen werden, dass der Laserstrahl im Fehlerfall nach außen dringt, weil er durch ein Metallteil umgelenkt wird. Deshalb ist es erforderlich, dass der Mitarbeiter die Schutztür hinter sich schließt. Um diese Anforderungen zu erfüllen, wurde bei früheren Maschinengenerationen zusätzlich zur Sicherheitszuhaltung ein Sicherheitssensor angebracht, der die Schutztürposition „ Geschlossen und nicht verriegelt" abfragt. Durch die Modifikation der Sicherheitszu-haltung kann der Sensor nun entfallen. Vorteil des AZM 200 ist, dass kein zweiter Sicherheitsschalter benötigt wird. Zudem ist kein zusätzlicher Türgriff erforderlich, weil alle Funktionen in zwei kompakten Baueinheiten zusammengefasst sind.
